Lassen Sie Ihre Leidenschaft für Wasser weiterleben
Erbschaft und Legat für lebendige Gewässer
Ihre Möglichkeit kommenden Generationen ein nachhaltiges Geschenk zu machen
Wenn Sie sich mit Ihrem eigenen Nachlass beschäftigen, beweist das Mut und Anstand zugleich. Schliesslich gilt es, wichtige Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Für eine Ära, die Sie selbst nicht mehr mitbekommen – nachdem für Sie und Ihre Liebsten gesorgt ist. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie vorgehen können...
Eine faire Verteilung steht für die meisten dabei gleichauf mit verantwortungsbewusstem Handeln. Ungeachtet Ihres Vermögensumfangs und Alters kann es dabei sinnvoll sein, natur- und umweltbezogene Anteile zu berücksichtigen: Wenn Ihr Herz für den Gewässerschutz schlägt.
Denn ihre Unterstützung bleibt.
An erster Stelle stehen natürlich Ihre Verwandten (sofern vorhanden). Ihre nächsten Angehörigen zuvorderst zu bedenken ist selbstverständlich: für uns sowie für die gesetzlichen Vorgaben.
Ihre Ansprechpartnerin für Erbschaft und Legat:
Aqua Viva in Zahlen
Seit 1960
Einsatz für unsere (Trink-) Wasserqualität und Fliessgewässer
2500
Kinder nehmen jährlich teil an unserer Umweltbildung
Einzige
Organisation nur für Gewässerschutz in der gesamten Schweiz
70 Projekte
zur Renaturierung und Revitalisierung von Gewässern
Eine Gabe für den Fluss des Lebens - Ihr Legat für lebendige Gewässer
Mit einem Legat oder einer Erbschaft für Aqua Viva sorgen Sie für eine generationengerechte Zukunft.
Umweltbewusstsein für die Jungen
Ihr Nachlass sorgt gezielt für naturbezogene Bildungsstandards. Aqua Viva kümmert sich mit seinen Umweltbildungsangeboten. Darum, dass Kinder und Jugendliche spielerisch die Grundlagen unseres Lebens verstehen, verinnerlichen und zukünftig verbreiten. Das Leben im und am Wasser steht dabei im Vordergrund. So werden sie die Gewässerschützer:innen von morgen. Denn Wasser ist Zukunft.
Langanhaltende Erneuerung von Biotopen
Unsere Fliessgewässer haben sich verändert: Verbauung, Begradigung, Kanalisierung. Und das, obwohl vier Fünftel aller Schweizer Tier- und Pflanzenarten von Gewässern als Lebensraum abhängig sind. Die Wiederherstellung braucht Zeit, wie z.B. an den Thurauen. Die Revitalisierung hat den Fluss befreit. Die Thur formt wieder eine Landschaft. Weil wir dranbleiben – mit Ihrer Unterstützung.
Am Wasser gebaute Interessenvertretung
Klare Regeln brauchen wir für den Umgang mit Vermächtnissen ebenso wie für den Umgang mit der Natur. Gefährdeten Gewässerräumen fehlt in der Praxis ein Hüter, der sich schützend vor Sie stellt. Dafür können Sie Sorge tragen. Denn Aqua Viva zieht als Anwältin der Gewässer zur Not vor Gericht: Um die Wasserqualität der Schweiz zu garantieren und Gewässer als Lebensraum zu bewahren.
Gesundes Wasser trinken - auch in Zukunft
Sauberes Trinkwasser gilt in der Schweiz als selbstverständlich. Doch Pestizide und sinkende Grundwasserpegel bedrohen unsere Gewässer – und unsere Gesundheit. 80% unseres Trinkwassers stammt aus Quellwasser. Jede Schwächung des Gewässerschutzes ist unverantwortlich. Aqua Viva prüft, mahnt und berät. Setzen Sie sich mit uns nachhaltig für eine hohe (Trink-) Wasserqualität ein.
"Ich bin jetzt in einem Alter, in dem sich die Frage, wie man seinen Nachlass regeln möchte, zunehmend stellt. Mein Testament ist noch nicht geschrieben, aber ich mache mir Überlegungen dazu. Meine Familie und meine Partnerin will ich gut versorgt wissen. Einen Teil will ich aber auch einer gemeinnützigen Organisation wie Aqua Viva zukommenlassen. Ich möchte damit unserer Gesellschaft etwas zurückgeben, denn diese Gesellschaft hat es mir ermöglicht ein gesundes und sorgenfreies Leben zu führen."
Beat Ludwig, pensionierter Berufsoffizier und passionierter Fischer
So berücksichtigen Sie Aqua Viva in Ihrem Nachlass:
Damit Sie Aqua Viva auch lange nach Ihnen fördern können, ist ein rechtsgültiges Testament erforderlich. Darin bestimmen Sie verbindlich, in welcher Form Ihre Unterstützung erfolgen soll. Aqua Viva darin zu vermerken ist ganz leicht.
Zu Lebzeiten können Sie Ihr Testament jedoch jederzeit anpassen und ändern, wenn Sie das möchten oder sich Voraussetzungen ändern.
Ihre Möglichkeiten sind:
- Legatspende: ein fester Geldbetrag bzw. ein konkret bezeichneter Vermögenswert. Dies ist die einfachste und am häufigsten gewählte Möglichkeit.
- Erbschaftsspende: ein prozentualer Anteil Ihres Nachlasses
Übrigens: Die Erbrechtsrevision von 2023 hat die frei verfügbare Quote erhöht. Das bedeutet: Sie können heute einen grösseren Teil Ihres Vermögens nach eigenen Vorstellungen einsetzen und gemeinnützige Organisationen wie Aqua Viva gezielt und rechtssicher berücksichtigen.
Ihr Weg zum Legat für lebendige Gewässer bei Aqua Viva
Zunächst gilt es zu klären, wie hoch die Quote ist, die in Ihrem Testament zur freien Verfügung steht. Die genaue Voraussetzung hängt von Ihrer familiären Situation ab.
Der Pflichtteil für Angehörige ist seit der neuen Regelung zum Erbrecht auf die Hälfte festgelegt. Dadurch haben Sie einen grösseren Entscheidungsspielraum darüber, wer in Ihrem Testament wie begünstigt werden soll.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, den Gewässerschutz in der Schweiz in Ihrem Vermächtnis zu bedenken. Diese zeigen wir Ihnen hier.
Am einfachsten zu realisieren für Sie, sowie den Erbschaftsverwalter, ist eine Nachlassspende als Legat.
Legat zugunsten von Aqua Viva
Ein Legat bedeutet, dass Sie einen bestimmten Vermögenswert ausdrücklich zuweisen, beispielsweise: «Aus meinem Nachlass sind CHF 25’000.– an Aqua Viva, Neuwiesenstrasse 95, 8400 Winterthur, auszurichten.» oder «Meine Wohnung an der Musterstrasse 1, 8000 Zürich, vermache ich Aqua Viva, Neuwiesenstrasse 95, 8400 Winterthur.»
Weitere Möglichkeiten sind: Aqua Viva als...
Sie können Aqua Viva neben weiteren Personen am Nachlass beteiligen Zum Beispiel so: «Nach Erfüllung aller Pflichtteile ist der verbleibende Nachlass wie folgt zu verteilen: 33,3 % an meine Nichte Marlene Muster, Teststrasse 1, 8000 Zürich, 33,3 % an Aqua Viva, Neuwiesenstrasse 95, 8400 Winterthur, und 33,3 % an die Institution A …»
Bestehen keine Pflichtansprüche, können Sie Aqua Viva allein einsetzen. Das könnte zum Beispiel so aussehen: «Ich setze Aqua Viva, Neuwiesenstrasse 95, 8400 Winterthur, als Alleinerbin meines gesamten Nachlasses ein.»
Häufig wird der Ehepartner als Alleinerbe bestimmt, mit einer Nacherbschaft für den Todesfall. Konkret wäre dieser Fall so zu formulieren: «Meine Ehefrau Klara Muster setze ich als Alleinerbin ein. Für das bei ihrem Tod noch vorhandene Vermögen aus meinem Nachlass bestimme ich Aqua Viva, Neuwiesenstrasse 95, 8400 Winterthur, zur Nacherbin.»
Wichtiger Hinweis: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder aufheben. Klarheit schafft ein einleitender Satz, der frühere Regelungen ausdrücklich ausser Kraft setzt, zum Beispiel: «Alle von mir bisher errichteten Testamente und Verfügungen erkläre ich hiermit für aufgehoben.»
Ihre möglichen nächsten Schritte zum Legat für lebendige Gewässer
1. Übersicht
Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Erbrecht, Ihre Verwandtschaft und die Möglichkeiten der Berücksichtigung. Aqua Viva hilft Ihnen gerne bei diesem Prozess, wenn Sie dies wünschen.
2. Klarheit
Denken Sie in Ruhe darüber nach, wen Sie in welchem Umfang bei Ihrem Nachlass berücksichtigen wollen. Sprechen Sie mögliche Entscheidung im familiären Kreis an. Ihre Entscheidung soll wohl überlegt sein.
3. Niederschrift
Sobald Sie sicher sind, wer in Ihrem Testament wie berücksichtigt wird, schreiben Sie es nieder. Wichtige Fragen klären Sie am besten mit Ihrem Nachlassregler. Aqua Viva hilft gerne bei Fragen zur Erbschafts- oder Legatspende.
Wichtige Hinweise zu Ihrem Testament
- Legen Sie Ihr Testament an einen leicht auffindbaren Ort oder hinterlegen Sie es bei der Gemeinde oder bei einer Notarin bzw. einem Notar.
- Ehepartner und eingetragene Partnerinnen und Partner müssen jeweils ein eigenes Testament erstellen.
- Die gesetzlichen Pflichtteile von Ehepartnern und Kindern sind zu beachten. Über den frei verfügbaren Teil können Sie nach Belieben entscheiden, auch zugunsten gemeinnütziger Organisationen.
Hinweis: Diese sind steuerbefreit, d.h. ein Erbe oder Vermächtnis an Aqua Viva kommt ohne Abzüge dem Natur- und Artenschutz zugute.
- Bei komplexen Verhältnissen – etwa Patchwork-Familien, Unternehmen, Immobilien oder Auslandsbezug – empfehlen wir eine fachkundige Beratung.
"Wir haben drei Söhne und da ist schnell der Wunsch entstanden, auch in unserer Familie die Erbfragen frühzeitig zu klären. Da sind wir jetzt gemeinsam dran. Wir konnten den Kindern eine gute Ausbildung ermöglichen, so dass sie dereinst gut aufgestellt sein werden. Dies erlaubt uns, auch gemeinnützige Organisationen wie Aqua Viva zu berücksichtigen. Darauf legen wir als Familie sowieso schon lange Wert – Weihnachtsgeschenke beispielsweise haben wir schon lange durch Spenden ersetzt.
Aqua Viva überzeugt uns, weil die Organisation klein und klar fokussiert ist – der Schutz der Schweizer Gewässer liegt uns am Herzen. Da sieht man sehr unmittelbar, was mit dem Geld passiert."
Barbara Weisstanner, Orthoptistin und begeisterte Volksläuferin aus dem Engadin
Aqua Viva - Ihre Gewässerschutz-Expertin der Schweiz
- Seit 1960 kümmert sich Aqua Viva als einzige Wasserschutz-Organisation der Schweiz darum unseren heimischen Gewässern eine Stimme zu geben
- Unser Team besteht aus Spezialist:innen der Bereiche Biologie, Geologie, Hydroökologie, Umweltwissenschaft, Naturpädagogik uvm.
- Jährlich bilden wir ca. 2500 Menschen weiter, ergreifen etwa 10-mal Rechtsmittel und realisieren ca. 70 Projekte. Immer mit dem Ziel Wasser in der Natur zu schützen.
Letztwillige Zuwendungen wie Legate oder Erbeinsetzungen sind von essenzieller Bedeutung für Aqua Viva. Sie erlauben uns, mit viel Einsatz und Engagement für lebendige Gewässer und lebenswerte Gewässerlandschaften zu kämpfen. Wir vertreten Ihre Anliegen, in dem wir beispielsweise Kraftwerkssanierungen, Revitalisierungen oder Hochwasserschutzprojekte begleiten und darauf achten, dass diese den ökologischen Anforderungen gerecht werden. Wir bringen uns auf dem politischen Parkett ein und verschaffen unseren Auen und Mooren Gehör. Und wir setzen bei den jüngsten unserer Gesellschaft an: Indem wir jedes Jahr hunderte von Schulkindern an den Bach bringen und ihre Begeisterung für diesen einzigartigen Lebensraum wecken, schaffen wir Wertschätzung – und schätzen heisst schützen. Gerne können Sie einen bestimmten Bereich im Rahmen Ihrer letztwilligen Zuwendung unterstützen.
Wenn Sie eine letztwillige Zuwendung tätigen wollen, kontaktieren Sie am besten einen Notar. Er wird Sie hinsichtlich der Formalitäten beraten und Ihnen bei der Berechnung der sogenannten freien Quote helfen. Diese umfasst den Teil Ihres Vermögens, welcher nach Abzug von allfälligen Pflichtteilen übrigbleibt. Über diese Quote können Sie frei verfügen.
Um eine gemeinnützige Organisation wie Aqua Viva zu berücksichtigen, nehmen Sie diese zusammen mit dem gewünschten Betrag in Ihr Testament auf. Dieses können Sie entweder im Beisein eines Notars und zwei Zeugen (öffentliches Testament) oder handschriftlich zu Hause (eigenhändiges Testament) verfassen; so oder so muss es mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Informieren Sie Personen Ihres Vertrauens über den Aufbewahrungsort Ihres Testaments oder hinterlegen Sie es bei einer kantonalen Amtsstelle oder Ihrer Wohngemeinde. Deponieren Sie Ihr Testament aber nicht im Banksafe, denn um den zu öffnen, brauchen Ihre Erben einen Erbschein – ein aufwändiges Verfahren, was danach unter Einbezug Ihres Testaments wieder korrigiert werden muss.
Das können Sie ganz frei entscheiden. In der Vergangenheit haben wir bereits Legate erhalten von Unterstützenden, die uns vorher nicht bekannt waren und nie mit uns in Kontakt standen.
Die meisten Legatgebenden allerdings wünschen sich ein vorheriges Gespräch, um alle offenen Fragen zu klären und eventuelle Besonderheiten berücksichtigen zu können.
Wir empfehlen daher sich vorher mit uns kurz zu schliessen. Letztendlich können Sie es so handhaben, wie Sie es wünschen.
Ihr Kontakt bei Aqua Viva ist:
Christine Ahrend
Bereichsleiterin Kommunikation & Fundraising
Tel.: +41 52 510 14 51
E-Mail: christine.ahrend@aquaviva.ch
