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28. Februar 2025

Aqua Viva ist bereit, sich beim Trift-Kraftwerk zu bewegen

Seit Aqua Viva sich für eine ungeschmälerte Erhaltung der Trift eingesetzt hat, haben sich die Verhältnisse geändert, besonders hinsichtlich einer Schmälerung des Verbandsbeschwerderechts und der Ausgleichsmassnahmen. Deren Erhalt nach heutigem Recht bei allen Projekten ist für die Gewässer enorm wichtig. Aqua Viva ist bereit, mit dem Kanton zu sprechen und den Rückzug der Beschwerde gegen das Trift-Kraftwerk zu erwägen. Dieser für die Umwelt und Aqua Viva schwere Schritt kann die Chance auf eine natur- und umweltverträgliche Energiewende vergrössern.


«Eine Beschneidung der bewährten Instrumente, wäre nicht nur ein herber Verlust für Natur und Landschaft, sondern würde auch die Glaubwürdigkeit der Politik und das Vertrauen in die Rechtssicherheit aufs Spiel setzen. Aqua Viva ist daher bereit, einen Schritt auf die Politik zuzugehen»

Martina Munz, Präsidentin von Aqua Viva

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 8. Juni 2023 der KWO die Konzession für die Wasserkraftnutzung im Trift-Gebiet erteilt. Der geplante Stausee würde eine unberührte Berglandschaft mit intakten Auen, sprudelnden Bergbächen und bedrohten Arten zerstören. Nach sorgfältiger Prüfung der Konzessionsunterlagen hatte sich Aqua Viva daher dazu entschieden, Ende 2023 Beschwerde gegen die Konzessionserteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern einzureichen. Bereits lange vor den Debatten um das Stromgesetz hatte sich Aqua Viva für die sorgfältige Prüfung von Nutzungsplänen im Trift-Gebiet engagiert. Mit dem Stromgesetz rückte das Trift-Projekt sowie weitere Wasserkraft-Projekte in unberührten Berglandschaften jedoch in den politischen Fokus. 

Im Rahmen der Volksabstimmung über das Stromgesetz sicherte der Bund für die 16 Projekte, welche im Anhang des Stromgesetztes genannt sind, die Beibehaltung der geltenden Gesetzgebung zu. Dies steht nun auf der Kippe. Martina Munz, Präsidentin von Aqua Viva sagt dazu: «Für die 16 Wasserkraftprojekte sollen im Beschleunigungserlass Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen de facto gestrichen und das Verbandsbeschwerderecht aufgehoben werden.» 

Dennoch will sich Aqua Viva gegenüber der Politik kompromissbereit zeigen, um noch grösseren Schaden für die Natur im ganzen Lande abzuwenden und die gesetzlichen Grundlagen zu schützen. Es zeigt sich beim Projekt Vergrösserung des Grimselstausees, dass Bund, Kanton und Projektanten bereit sind, einen echten Dialog um verbindliche Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu führen. Diese können für alle künftigen Projekte eine Verbesserung bringen. Aqua Viva ist bereit, mit dem Kanton über den Standort an der Trift zu sprechen und den Rückzug der Beschwerde gegen das Kraftwerksprojekt Trift zu erwägen.

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